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Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)

Universität Mannheim - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien
locationKreisfreie Stadt Mannheim, Mannheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 3.12.2025
Wissenschaft / Forschung
Sonstiges
Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien sind zum
nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Teilzeitstellen als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
zu besetzen.
Die Universität Mannheim ist eine der
führenden Hochschulen in Deutschland mit
derzeit rund 12.000 Studierenden an fünf
Fakultäten. Insbesondere die Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften gehören national und
international zur Spitzengruppe. Ihren über
2.600 Beschäftigten bietet die Uni Mannheim
ein spannendes Arbeitsumfeld mit zahlreichen
Benefits.
Eckdaten
Start: Zum nächstmöglichen Termin
Befristung: Die Stelle wird nach Maßgabe
des WissZeitVG befristet vergeben.
Eingruppierung: E 13 TV-L BW
Stunden/Woche: mindestens 19,75 Stunden,
ggf. 29,63 Stunden (50%-Stelle, ggf.
75%-Stelle)
Bewerbungsfrist:
31.12.2025
Referenznummer: JW-404
Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht der
Wirtschaftsregulierung und Medien liegen im Informations- und
Kommunikationsrecht (insbesondere im Medien- und Internetrecht),
Regulierungsrecht (insbesondere im Energie- und Telekommunikationsrecht),
im Medizinrecht (insbesondere im Reproduktions- und Biomedizinrecht), im
Allgemeinen Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie im
Verfassungsprozessrecht.
Ihre Aufgaben:
Mitarbeit in Forschung und Lehre in den vom Lehrstuhl vertretenen
Rechtsgebieten
Abhaltung eigener Lehrveranstaltungen
Eigene wissenschaftliche Qualifikation in Form einer Promotion innerhalb
der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls
Ihr Profil:
Erste Juristische Prüfung (Schwerpunkt und Staatsexamen) oder Zweite
Juristische Staatsprüfung mindestens mit dem Prädikat „vollbefriedigend“
oder äquivalenter Masterabschluss
Interesse an einem der Forschungsgebiete des Lehrstuhls (Staats- und
Verwaltungsrecht, Digital- und Regulierungsrecht, Medienrecht,
Medizinrecht – je mit europäischen Bezügen)
Bereitschaft zu interdisziplinärem Arbeiten
Sehr gute Englischkenntnisse
Team- und Kommunikationsfähigkeit
Bei schriftlichen Vornoten, die ein Prädikat im Staatsteil erwarten lassen
(ab ca. 8,5 Durchschnittspunkten), sind Bewerbungen auch schon vor
Abschluss der mündlichen Prüfungsphase zu Beginn d. J. möglich.
Bewerbungen von Personen, die bislang nicht am Lehrstuhl oder der
Universität Mannheim gearbeitet haben, sind ebenfalls herzlich
willkommen.

Unser Angebot:
Möglichkeit zur Promotion nach Maßgabe der Promotionsordnung der
Universität Mannheim
Mitarbeit in einem forschungsstarken, leistungsfähigen und dynamischen
Team
Innovatives,
universitäres
Arbeitsumfeld
Exzellente
Forschungskultur
Internationalität
Positives ArbeitsklimaFlexible Arbeitszeit-
und Arbeitsortmodelle
(Gleitzeit, Telearbeit)
Arbeitsplatz im
historischen Schloss
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei entsprechender Eignung
bevorzugt berücksichtigt. Die Universität Mannheim strebt die Erhöhung des
Frauenanteils an und fordert daher entsprechend qualifizierte Frauen
ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über das Bewerbungsportal der
Universität Mannheim bis zum 31.12.2025.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz unter
lehrstuhl.mueller-terpitz@uni-mannheim.de
gerne zur Verfügung.
Datenschutz
Die Informationen zur Erhebung von
personenbezogenen Daten bei der
betroffenen Person nach Artikel 13 DSGVO
können der Homepage der Universität
entnommen werden:
www.uni-mannheim.de/datenschutz-bei-
bewerbungen.
Die Rücksendung der eingereichten
Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger
Übersendung eines ausreichend
frankierten Rückumschlags. Andernfalls
werden sie nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben
des Datenschutzrechts vernichtet.
Elektronische Bewerbungen werden
entsprechend gelöscht.
Bitte beachten Sie, dass eine Gefährdung
der Vertraulichkeit und der unbefugte
Zugriff Dritter bei einer Kommunikation
per unverschlüsselter E-Mail nicht
ausgeschlossen werden können.
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